Starten Sie jetzt den digitalen Wandel in Ihrer Klinik!


Mit aycan smartvisit Portal KHZG-Förderung sichern

Die Corona-Pandemie macht deutlich, dass bisher viel zu wenig im Bereich Digitalisierung umgesetzt wurde. Eine qualitativ hochwertige, moderne Patientenversorgung spielt in Krankenhäusern eine entscheidende Rolle. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden dringend notwendige Investitionen gefördert.

 
Was bietet die aycan-Lösung? 
Mit aycan smartvisit Portal bieten wir ein Paket an, welches alle zur Förderung notwendigen Services zur Patientenkommunikation nach §19 Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), Nr. 2 (Patientenportale für digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement) erfüllt. Für die weiteren Anforderungen werden bereits bei Ihnen vorhandene Lösungen oder 3rd-party Services unserer Partner integriert.
  • Bereitstellung eines Frameworks für digitale Dienste am und mit dem Patienten
  • App zur bidirektionalen Kommunikation (Aufklärung, Dokumentation und Interaktion)
  • Datenschutzkonformer Austausch für eine vertrauensvolle Patientenbindung
  • Benutzeroberfläche der App mit angepasstem Design und eigenen Inhalten
Schlüsselziele, die Ihre Klinik erreichen wird:
  • Moderne, digitale Ausstattung zur Stärkung der regionalen Versorgungsqualität
  • Patientenzentrierte Services mit Kopplung an die ePA und das Kliniksystem
  • Verbesserung der IT- und Cyber-Sicherheit sowie des Datenschutzes
KHZG-Förderung
Zusammen mit einem zertifizierten KHZG-Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
Die Implementierung von aycan smartvisit Portal in Ihre Klinik ist bis zu 100% förderfähig gemäß KHZG: 
  • Förderfähige Vorhaben nach KHZG werden grundsätzlich vom Bund in Höhe von 70% gefördert
  • Je nach Entscheidung des zuständigen Landes kann die Förderung bis zu 100% betragen
  • Ansonsten muss der Krankenhausträger den Rest (bis zu 30%) selbst tragen.
Umsetzung der KHZG Förderkriterien*

1Integration alternativer Lösungsanbieter möglich.
*Hier gezeigt als Beispiel-Szenario: Patient war schon einmal in der Klinik und ist dem System bekannt. Es sind auch weitere Szenarien möglich, bei denen die Förderkriterien anders/auf alternative Lösungsanbieter verteilt werden.

 

Worauf also noch warten?
Seit Ende November 2020 liegen die konkrete Förderrichtlinien vor. Vermeiden Sie den ab 2025 fälligen, zwei-prozentigen Abschlag bei Nicht-Umsetzung. 
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und erstellen Ihnen gerne ein detailliertes Angebot. 
Telefon: 0931.270 40 90
 
 
Weiterführende Informationen